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18.04.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kündigung von SANA Mitarbeitern unwirksam

entschied das Landesarbeitsgericht Köln auf die Kündigigungsschutzklage der Juracity-Expertin, Rechtsanwältin Christel Karin Schwarz-Feuring, Remscheid, die mehrere Arbeitnehmer des Krankenhauses vertrat. Nur ein Teil der 32 entlassenen Mitarbeiter hatte allerdings geklagt. Die von Frau Rechtsanwältin Schwarz-Feuring vertretenen Pflegekräfte müssen nun weiterbeschäftigt (nicht: wieder eingestellt) werden. Das Landesarbeitsgericht beanstandete sowohl die Sozialauswahl als auch die Betriebsratsanhörung. Kündigungen scheitern nicht selten an einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats. Auch die anderen Arbeitnehmer, die nicht geklagt haben, hätten so eine Weiterbeschäftigung erreichen können. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht liess das LAG Köln nicht zu. Für das Sana-Krankenhaus besteht jetzt nur noch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde, die aber nur in knapp 10 % aller Fälle erfolgreich ist.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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