Arbeitsgericht Hamburg Länger arbeiten ist möglich
Ein Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn will nicht mit 65 in Rente gehen und klagte vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Das Gericht gab ihm recht. Gegen seinen Willen kann er nicht pensioniert werden. Der Arbeitgeber wehrte sich dagegen mit Hinweis auf den gültigen Tarifvertrag. Das Gericht sah auch die Besonderheit: Der Mann würde nicht durch einen Jüngeren ersetzt werden, sondern seine Stelle ersatzlos wegfallen. Statt Aufsichten auf den Bahnhöfen werden jetzt Überwachungskameras eingesetzt. Das Arbeitsgericht weiter: "Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb ein Arbeitnehmer einen Tag vor Erreichen der Altersgrenze noch voll eingesetzt werde, einen Tag später aber eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt." (Urteil v. 09.09.2010 - 22 Ca 33/10). Es ist nicht die erste Entscheidung des Arbeitsgericht Hambug, die sich gegen das tarifliche Ende mit 65 wendet. Auch im Fall eines Versicherungskonzerns hatte die Kammer 21 bereits dem Kläger recht gegeben (Urteil vom 22.09.2009 - 21 Ca 352/08). Die Entscheidung steht gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Die Richter aus Erfurt meinten: "Zwangsverrentung sei ein geeignetes, angemessenes und erforderliches Mittel zur Förderung der Beschäftigungspolitik und zur Entlastung des Arbeitsmarktes" (7 AZR 116/07). Wird die Stelle allerdings, wie im Hamburger Fall, nicht neu besetzt, kann man dies durchaus anders sehen.